Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Veriguard — Inhaber Jaros Karol Zdzislaw, Eulerstraße 25, 13357 Berlin (nachfolgend „Veriguard") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Lieferungen und Leistungen im Bereich Sicherheitstechnik (Alarmanlagen, Videoüberwachung, Schlüsseldienst, Wartung und Reparatur).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Veriguard ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Veriguard sind freibleibend und gelten 30 Tage ab Datum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung sind das Angebot und die Auftragsbestätigung.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) oder durch Auftragsbestätigung von Veriguard.
§ 3 Leistungen
(1) Veriguard erbringt Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 50131 (Alarmanlagen) und DIN EN 62676 (Videoüberwachung).
(2) Die Leistung umfasst je nach Auftrag: Beratung, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Wartung und Reparatur. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
(3) Veriguard ist keine VdS-anerkannte Errichterfirma. Installationen erfolgen auf Grundlage der EN 50131 (Grade 2/3) und sind für Privatkunden und kleine Gewerbeobjekte ausgelegt. Eine VdS-Zertifizierung wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Veriguard die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge sowie Strom- und Netzwerkanschlüsse rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Veriguard.
§ 5 Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist ein Endbetrag.
(2) Die Zahlung erfolgt nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan. Standardmäßig gilt Modell A (30 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 70 % nach Abnahme). Ab einem Auftragswert von 5.000 € brutto wird automatisch Modell B vereinbart (30 % bei Auftragsbestätigung, 30 % bei Montagebeginn, 30 % nach Inbetriebnahme, 10 % Schlussrate nach Abnahmeprotokoll).
(3) Anzahlungen sind nach § 632a BGB als Sicherheit zur Materialfinanzierung vereinbart und werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb der im Angebot bzw. der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig (Standard: 7 Tage netto für Raten- und Anzahlungsrechnungen, 14 Tage netto für Schlussrechnungen).
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).
(6) Preiszusammensetzung Notdienst / Türöffnung: Die auf der Website und in der Preisliste ausgewiesenen Festpreise für Türöffnungen setzen sich aus einer einheitlichen Anfahrtspauschale (39 € brutto innerhalb des Berliner Stadtgebiets) und einer tarifabhängigen Leistungspauschale für die eigentliche Türöffnung zusammen. Die Aufschlüsselung wird auf der Rechnung transparent als getrennte Positionen ausgewiesen. Der beworbene Festpreis ist verbindlich – die Summe der Einzelpositionen entspricht stets dem zugesagten Festpreis.
(7) Stornierung vor Türöffnung: Storniert der Kunde den Auftrag nach Eintreffen des Monteurs vor Ort, jedoch vor Beginn der Türöffnung (z. B. weil der Schlüssel doch noch gefunden wurde oder ein Dritter geöffnet hat), wird die Anfahrtspauschale in Höhe von 39 € brutto sowie eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € brutto berechnet (insgesamt 59 € brutto). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale (§ 309 Nr. 5 BGB).
(8) Aufschläge bei besonderen Schloss- und Türsituationen: Die auf der Website ausgewiesenen Festpreise gelten für die Standard-Türöffnung (zugefallene Tür mit normalem Profilzylinder). Bei abweichenden Türsituationen werden folgende Aufschläge transparent vor Arbeitsbeginn vereinbart und auf der Rechnung als eigene Position ausgewiesen:
- Abgeschlossene Tür (zusätzlicher Aufwand gegenüber zugefallener Tür): + 40 € brutto
- Sicherheitsschloss (z. B. ABUS, BKS, Winkhaus, KESO, EVVA): + 30 € brutto
- Antibohr-/Antipick-Zylinder (Einsatz von Spezialwerkzeug erforderlich): + 20 € brutto
Die Aufschläge sind nicht kumulativ mit anderen Pauschalen, sondern werden zusätzlich zum jeweiligen Tarif-Festpreis berechnet. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich auf den voraussichtlichen Gesamtpreis hingewiesen und stimmt diesem zu (schriftlich oder mündlich dokumentiert auf der Auftragsbestätigung). Ohne Zustimmung des Kunden erfolgen keine kostenpflichtigen Mehrleistungen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und montierten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum von Veriguard. Vor vollständiger Bezahlung darf die Anlage nicht an Dritte veräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Bei Zugriff Dritter (Pfändung, Sicherungsübereignung) ist der Kunde verpflichtet, Veriguard unverzüglich zu informieren.
§ 7 Service-Paket — Laufzeit und Kündigung
(1) Service-Pakete mit Wartung und NSL-Aufschaltung haben eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Service-Paket automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
(2) Die monatliche Gebühr wird per SEPA-Lastschrift zum 1. des Folgemonats nach Inbetriebnahme eingezogen. Hierfür wird ein separates SEPA-Lastschriftmandat vereinbart. Die Frist für die Vorab-Information (Pre-Notification) wird auf einen Bankarbeitstag verkürzt; bei gleichbleibendem Betrag gilt das SEPA-Mandat als Pre-Notification für alle wiederkehrenden Einzüge.
(3) Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
(1) Im Rahmen des Service-Pakets erfolgt die 24/7-Aufschaltung der Anlage auf die mit dem Kunden vereinbarte Notruf- und Service-Leitstelle (Partner: GfWachdienst, sofern nicht abweichend vereinbart).
(2) Zwischen Veriguard und der NSL besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Eine separate Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO sowie das Verzeichnis der Notfallkontakte werden dem Kunden mit Auftragsannahme ausgehändigt.
(3) Die NSL übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Schadensabwehr. Veriguard weist ausdrücklich darauf hin, dass Sicherheitstechnik das Risiko reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen kann.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern kann die Frist nach § 438 BGB abweichend gelten.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(3) Veriguard leistet zunächst Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Auf Hardware der Marke Ajax Systems gewährt der Hersteller eine erweiterte Garantie von bis zu 2 Jahren ab Inbetriebnahme.
(5) Verschleißteile (z. B. Batterien) sind von der Gewährleistung ausgenommen; es gilt die Hersteller-Garantie.
§ 10 Haftung
(1) Veriguard haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Veriguard nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Folgeschäden infolge eines Einbruchs oder sonstigen Schadensereignisses wird auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung von Veriguard begrenzt. Eine Garantie für Einbruchsverhinderung wird nicht übernommen.
§ 11 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB). Unternehmern (§ 14 BGB) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten siehe Widerrufsbelehrung.
§ 12 Datenschutz
Veriguard verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Installation, Wartung und — sofern beauftragt — zur NSL-Aufschaltung. Details siehe Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 14 Streitschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.